Allgemeines
Personal
Personal in MAK | 171,46 |
Auszubildende | 28 |
Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 24,2 % |
Stand 01.01.2024

Amtsbezirk
Regulärer Amtsbezirk
Das Finanzamt Lohr am Main und seine Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld haben einen gemeinsamen Amtsbezirk. Er erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Main-Spessart.
Die Gesamtfläche des Amtsbezirks beträgt 1.322 KM² mit etwa 130.000 Einwohnern.
Gemeinden des Amtsbezirks
A - G | H - N | O - Z |
---|---|---|
97450 Arnstein | 97841 Hafenlohr | 97791 Obersinn |
97773 Aura | 97892 Hasloch | 97846 Partenstein |
97834 Birkenfeld | 97267 Himmelstadt | 97848 Rechtenbach |
97836 Bischbrunn | 97842 Karbach | 97282 Retzstadt |
97775 Burgsinn | 97753 Karlstadt | 97794 Rieneck |
97837 Erlenbach | 97783 Karsbach | 97849 Roden |
97839 Esselbach | 97892 Kreuzwertheim | 97851 Rothenfels |
97776 Eußenheim | 97816 Lohr am Main | 97892 Schollbrunn |
97778 Fellen | 97828 Marktheidenfeld | 97854 Steinfeld |
97833 Frammersbach | 97785 Mittelsinn | 97289 Thüngen |
97737 Gemünden | 97788 Neuendorf | 97855 Triefenstein |
97780 Gössenheim | 97843 Neuhütten | 97857 Urspringen |
97782 Gräfendorf | 97845 Neustadt | 97846 Wiesthal |
- | - | 97225 Zellingen |
Stand: 02.03.2018

Erweiterte Zuständigkeit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
Neben der regulären Zuständigkeit hat das Stammfinanzamt Lohr die überregionale Aufgabe der Besteuerung von Erbschaft- und Schenkungssteuerfällen, soweit die Erblasser oder Schenker ihren Wohnsitz in Unterfranken oder im westlichen Mittelfranken hatten bzw. haben.
Im einzelnen erstreckt sich dieser erweiterte Amtsbezirk auf die Amtsbezirke der folgenden Finanzämter: (ggf. jeweils mit Außenstellen):
Grunderwerbsteuerzentralstelle
Das Finanzamt Lohr am Main ist als eine von 18 Grunderwerbsteuerzentralstellen in Bayern zuständig für die Besteuerung von Erwerben in den Amtsbezirken folgender Finanzämter:
Für Erwerbe im Amtsbezirk des Finanzamts Lohr am Main ist die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Bad Kissingen zuständig.
Aufgaben
Sachliche Zuständigkeit des Finanzamts Lohr am Main und Aufgabenverteilung zwischen Stammamt und Außenstellen
Sachliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Lohr am Main mit Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …
- der Einkommensteuer,
- der Körperschaftsteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
- der Erbschaft- und Schenkungsteuer (erweiterter Amtsbezirk)
sowie für die Festsetzung ..
- der Eigenheimzulage
- des Gewerbesteuermessbetrags
- der Investitionszulage nach dem InvZulG
Daneben ist das Finanzamt Lohr am Main als eine von 18 Grunderwerbsteuerzentralstellen in Bayern zuständig für die Besteuerung von Erwerben in den Amtsbezirken der Finanzämter Erlangen, Hersbruck, Nürnberg-Nord und Nürnberg-Süd sowie des Zentralfinanzamts Nürnberg
Für Erwerbe im Amtsbezirk des Finanzamts Lohr am Main ist die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Bad Kissingen zuständig.
Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Bad Kissingen zuständig.
Stammamt und Außenstellen
Das Stammfinanzamt Lohr am Main und die Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld haben einen gemeinsamen Amtsbezirk. Die Aufgabenverteilung zwischen diesen drei Dienststellen erfolgt daher nicht regional nach dem Wohnsitz der Steuerpflichtigen, sondern nach anderen Kriterien, insbesondere dem Namen der Steuerpflichtigen. So befinden sich etwa Arbeitseinheiten der Arbeitnehmerstelle (Veranlagung von Arbeitnehmern) sowie der Allgemeinen Veranlagungsstellen (Veranlagung von Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten, freiberuflich Tätigen und Vermietern) nach Buchstabenbereichen verteilt sowohl in Lohr als auch in Karlstadt und Marktheidenfeld.
Einzelheiten zur Aufgabenverteilung zwischen den drei Dienststellen finden Sie unter Kontakt / Ansprechpartner).
Drei Servicezentren
Als regionale Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger befindet sich in jeder Dienststelle ein Servicezentrum. Dort können alle wesentlichen laufenden steuerlichen Angelegenheiten erledigt werden, unabhängig davon, welche Dienststelle im Einzelfall zuständig ist.
Weitere Informationen zu unseren Servicezentren finden Sie unter Kontakt/Servicezentrum.