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Vollstreckung

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Veranlagungssteuern

SteuernummernDienststelleTelefon 09352/850 + Nebenstelle
231/100/00000 - 231/879/99999 Marktheidenfeld3241*, 3140, 3131, 3130*
232/800/00000 - 232/879/99999 Marktheidenfeld3241*
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

AufgabenbereichDienststelleTelefon 09352 850 + Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer BehördenMarktheidenfeld3130*, 3140
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar