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Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Stundungs- und Erlass-Stelle

SteuernummernAufgabenbereichDienststelleTelefon 09352 850 + Nebenstelle
231/100/00000 - 231/799/99999 Allgemeine VeranlagungssteuernMarktheidenfeld3111
231/297/00000 - 231/297/99999 Verbraucher-InsolvenzverfahrenMarktheidenfeld3111
231/835/00000 - 231/879/99999 Erbschaft- und SchenkungsteuerLohr1275
232/800/00000 - 232/839/99999 GrunderwerbsteuerLohr1159
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar