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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Dienststelle Telefon 09352 850 + Nebenstelle
Altlandkreis Karlstadt Karlstadt 2105, 2106*
Altlandkreis Lohr, Gemünden Lohr 1417*, 1440*, 1467, 1438, 1468, 1422*, 1463, 1433, 1213, 1418
Altlandkreis Marktheidenfeld Lohr 1439, 1440*, 1422*, 1438
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar